Wettsteuer in der Schweiz — wie die CHF 1 070 400-Grenze für lizenzierte Wettgewinne funktioniert

Updated Juli 2026
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Schweizer Steuerformular mit eingetragenem Wettgewinn und CHF-Notation

Eine Zahl, die jeder Schweizer Wett-Spieler kennen sollte

CHF 1 070 400. Das ist nicht der Höchstgewinn eines Schweizer Lotto-Jackpots — das ist die Grenze, bis zu der Gewinne aus lizenzierten Schweizer Sportwetten steuerfrei bleiben. Stand: 1. Januar 2025. Wer einmal aus zwei CHF Each-Way auf einen Aussenseiter bei Augusta einen vierstelligen Gewinn herausgeholt hat, kennt das Gefühl. Wer die Frage stellt, ob das Finanzamt mitkassiert, kommt selten zur richtigen Antwort, ohne diese Zahl im Kopf zu haben.

Ich begegne dem Missverständnis fast wöchentlich: Steuerfreiheit gibt es in der Schweiz. Aber sie ist an präzise Bedingungen geknüpft — und wer sie nicht versteht, riskiert nachträgliche Korrekturen seiner Steuererklärung. In den nächsten Abschnitten gehe ich diese Bedingungen Schritt für Schritt durch, ohne juristischen Jargon, dafür mit konkreten Beispielen.

Woher die Grenze kommt

Ein Bekannter, langjähriger Sporttip-Spieler aus Aarau, fragte mich vor zwei Jahren ratlos: «Warum gerade 1 070 400 — was ist das für eine seltsame Zahl?» Die Antwort liegt nicht im Wettrecht, sondern in der Verrechnungssteuerverordnung und einer Indexierungsformel, die periodisch nachgeführt wird.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Artikel 24 Buchstabe i des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer DBG. Demnach sind Gewinne aus lizenzierten Schweizer Sportwetten-Anbietern bis zu CHF 1 070 400 pro Gewinn steuerfrei; Beträge darüber hinaus unterliegen der ordentlichen Einkommenssteuer. Die Grenze ist nicht statisch — sie wird periodisch an die Teuerung angepasst, weshalb der Stand 1. Januar 2025 explizit relevant ist. Wer einen 2023 erzielten Gewinn nachträglich diskutiert, muss den damals gültigen Grenzwert heranziehen, nicht den aktuellen.

Was die Formulierung «pro Gewinn» praktisch heisst, gehe ich gleich durch — sie ist die häufigste Quelle von Steuerirrtümern, die ich in Beratungssituationen sehe.

Welche Gewinne in den Genuss der Befreiung kommen

Die Steuerbefreiung gilt nicht für jeden Sportwettgewinn, der je in der Schweiz erzielt wurde. Sie ist scharf abgegrenzt — und die Trennlinie verläuft entlang der Lizenzfrage. Es kommt darauf an, bei welchem Anbieter der Gewinn erzielt wurde.

Nur Gewinne, die bei einem in der Schweiz bewilligten Anbieter erzielt wurden, fallen unter die Steuerbefreiung. Konkret bedeutet das: Gewinne von Sporttip von Swisslos und von Jouez Sport von Loterie Romande sind bis zur CHF 1 070 400-Grenze pro Gewinn steuerfrei. Alle anderen Anbieter — also sämtliche ausländisch lizenzierten Plattformen, ob aus Curaçao, Malta, Gibraltar oder einem anderen Jurisdiktionsraum — fallen nicht in den Anwendungsbereich, unabhängig davon, ob sie auf der Gespa-Sperrliste stehen oder nicht.

Diese Asymmetrie ist eine der wichtigsten praktischen Konsequenzen des Geldspielgesetzes. Wer bei einem nicht-bewilligten Anbieter wettet, verliert nicht nur den Schiedsschutz und die Auszahlungssicherheit, sondern auch den steuerlichen Vorteil. Ein CHF 5 000-Gewinn von Sporttip ist steuerfrei. Derselbe CHF 5 000-Gewinn von einer gesperrten Plattform ist in voller Höhe einkommenssteuerpflichtig — und muss in der Steuererklärung deklariert werden.

Wenn die Steuerbefreiung nicht greift

Die zweite Seite der Medaille wird in der öffentlichen Diskussion praktisch nie erwähnt — was sie nicht weniger relevant macht. Ich sehe immer wieder Spieler, die jahrelang bei Curaçao-Anbietern wetten und das Thema Steuer für sich abgehakt haben mit dem Gedanken «in der Schweiz sind Wettgewinne ja steuerfrei». Das ist juristisch schlicht falsch.

Wer einen Gewinn bei einem nicht-bewilligten ausländischen Anbieter erzielt, hat einen steuerpflichtigen Vermögenszufluss, der als Einkommen zu deklarieren ist. Es spielt keine Rolle, ob der Anbieter eine EU-Lizenz hat, ob er Steuern in seinem Heimatland abführt oder ob er auf der Gespa-Sperrliste steht oder nicht. Aus Sicht der Schweizer Steuerbehörde ist allein massgeblich, dass der Anbieter keine Schweizer Bewilligung besitzt — und damit nicht unter Artikel 24 Buchstabe i DBG fällt.

Praktisch heisst das: Ein CHF 2 000-Gewinn auf einer Curaçao-lizenzierten Plattform ist voll einkommenssteuerpflichtig, abhängig vom kantonalen Tarif typischerweise zwischen 10 und 35 Prozent. Wer das nicht deklariert, riskiert bei einer Steuerkontrolle Nachforderungen plus Bussen — Wettkonten sind im internationalen Datenaustausch zunehmend transparent geworden, und das Argument «das findet das Steueramt ohnehin nicht» trägt nicht mehr.

Was über der Grenze passiert

Die Grenze von CHF 1 070 400 wirkt für die meisten Wett-Spieler wie eine Sicherheitsmarge, die ohnehin nie erreicht wird — und das stimmt im Alltag auch. Doch wer einmal einen Major-Outright auf einen 100er-Aussenseiter mit höherem Stake getroffen hat, sollte wissen, wie der Mechanismus oberhalb der Grenze funktioniert.

Beträge oberhalb der CHF 1 070 400 sind in voller Höhe als Einkommen zu deklarieren und unterliegen der ordentlichen Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Das gilt pro Einzelgewinn — und genau hier sitzt die häufigste praktische Falle. Wer in einem Jahr drei Gewinne von je CHF 800 000 erzielt, bleibt unter der Grenze, weil sie pro Einzelereignis und nicht pro Steuerjahr kumuliert greift. Wer einen Einzelgewinn von CHF 1 200 000 erzielt, muss CHF 129 600 voll versteuern. Wer detailliertere Hinweise zur Deklarationspflicht sucht, findet meine vertiefte Analyse zu der konkreten Deklaration von Wettgewinnen in der Steuererklärung.

Wichtig: Die Steuererklärung ist Bringschuld. Wer einen Gewinn über der Grenze erzielt, hat ihn aktiv im Folgejahr zu deklarieren — die Bewilligungsstellen melden nicht automatisch ans Steueramt, aber sie führen Buch, und im Kontrollfall ist die Spur sehr leicht zu rekonstruieren.

Warum 26 Kantone verschiedene Tarife anwenden

Die direkte Bundessteuer ist nur eine Komponente. In der Schweiz tragen die Kantone und Gemeinden den grösseren Teil der Einkommensbesteuerung — und sie tun das mit unterschiedlichen Tarifen. Diese föderalistische Vielfalt wirkt auch auf den steuerpflichtigen Anteil von Wettgewinnen über der Grenze.

Konkret: Ein in Zug wohnhafter Spieler mit einem deklarationspflichtigen Wettgewinn-Anteil zahlt absolut deutlich weniger als ein in Genf wohnhafter mit dem gleichen Anteil. Das gilt im Übrigen auch für die voll steuerpflichtigen Gewinne aus nicht-bewilligten Anbietern. Die Bandbreite zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton kann bei höheren Einkommen rasch 15 bis 20 Prozentpunkte ausmachen — das ist kein Marginalia.

Eine Grenze, die in der Praxis selten gerissen wird — aber wichtig ist

Für 99 Prozent der Schweizer Golf-Wetter ist die CHF 1 070 400-Marke eine theoretische Grösse. Die praktische Relevanz liegt nicht in der Grenze selbst, sondern in der Lizenzfrage, die sie erst auslöst: Gewinne sind steuerfrei, sofern sie bei einem bewilligten Schweizer Anbieter erzielt wurden. Wer das verinnerlicht und seine Wettaktivität entsprechend ausrichtet, vermeidet die häufigsten steuerlichen Stolperfallen, die ich in zwölf Jahren Marktbeobachtung gesehen habe. Wer die Lizenzfrage ignoriert und auf nicht-bewilligten Plattformen wettet, sollte den Gewinn von der ersten Wette an als steuerpflichtigen Vermögenszufluss einordnen — alles andere ist Wunschdenken.

Gilt die CHF 1 070 400-Grenze pro Gewinn oder pro Steuerjahr kumuliert?

Pro Einzelgewinn. Drei separate Gewinne von je CHF 800 000 in einem Jahr bleiben unter der Grenze und sind steuerfrei, sofern beim bewilligten Schweizer Anbieter erzielt. Ein Einzelgewinn von CHF 1 200 000 dagegen löst die Steuerpflicht für den darüberliegenden Betrag aus.

Wie wird ein Mehr-Gewinn aus einem Bonus-Konto steuerlich behandelt?

Massgeblich ist nicht die Frage Bonus-Konto vs Echtgeld-Konto, sondern die Lizenzfrage des Anbieters. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter greift die Befreiung bis zur Grenze auch dann, wenn der Gewinn ursprünglich aus einer Bonus-Aktion stammt. Bei einem nicht-bewilligten Anbieter ist der Gewinn voll einkommenssteuerpflichtig, unabhängig vom Bonus-Mechanismus.

Erstellt von der Redaktion von „Golf Wetten Bonus Schweiz”.

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